Vereinfachter Spendennachweis

Bei Geldspenden bis 200 € reicht als Zuwendungsnachweis für die Steuererklärung der quittierte Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug aus (§ 50 EstDV).

Drucken Sie sich dazu bitte das pdf-Dokument aus und reichen es mit dem Einzahlungsbeleg / Kontoauszug mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt ein.